Has Abstract
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Die D. zu Hamburg entstand als selbständige jüdische Gemeinde nach Auflösung der Dreigemeinde AHW (Altona, Hamburg, Wandsbek) im April 1812. Mit etwa 6.300 aschkenasischen Juden war die DIG, wie sich die Gemeinde seit 1821 nannte, zu dieser Zeit die größte jüdische Gemeinschaft in Deutschland.Nach dem Ende der Franzosenzeit (1811-1814), in der es für die Hamburger Juden eine volle rechtliche Gleichstellung gegeben hatte, setzte der Rat der Stadt Hamburg wieder das Judenreglement von 1710 in Kraft. Die Stadt sah die D. als Zwangsgemeinde an, der jeder in Hamburg ansässige Jude angehören musste. Nach dem Großen Brand von 1842 wurden Beschränkungen für ...
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