Has Abstract
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Die Altonaer Gemeinde sowie die beiden Doppelgemeinden (Altona-Hamburg und Wandsbek-Hamburg) schlossen sich aufgrund eines Vergleichsurteils des Frankfurter Oberrabbiners von 1669 im Jahr 1671 mit den Hamburger Tudescos (Aschkenasim) zur Dreigemeinde zusammen. (Hebräisch: Schalosch Kehillot AHU. AHU ist das hebräische Akronym der Städtenamen.). Zur Infrastruktur der Dreigemeinde gehörten mehrere Stubensynagogen (seit 1682/84 dann eine eigene Synagoge (96)), drei Friedhöfe (Altona (100), Wandsbek (119), Ottensen (101)) sowie als Personal ein (Ober-)Rabbiner, ein Schulmeister und ein Synagogendiener. Seit dem großen Privileg von 1641 gab es einen rabbinischen Gerichtshof (Bet Din), der sowohl für Kultus- als auch Zivilsachen sowie Angelegenheiten der Gemeindedisziplin zuständig war ...
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