Has Abstract
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Der S. konstituierte sich 1868 nach längerer Diskussion als ein eigenständiger Kultusverband innerhalb der Deutsch-Israelitischen Gemeinde.Der Gemeindevorstand befürchtete eine zu große Eigenständigkeit des S., während Teile des S. wiederum einen größeren, über rein religiöse Belange hinausgehenden Einfluss ihres Rabbiners wünschten. Im Statut von 1873 wurde dann ein Kompromiss gefunden. Der S. war in diesem »Hamburger System« rechtlich selbständig, hatte die eigene Finanzhoheit und betreute seine Angestellten eigenständig. Ziel des S. war es, die Interessen der orthodoxen Juden in Hamburg zu vertreten und ihnen ein streng religiöses Leben zu ermöglichen. Er war verantwortlich für den Gottesdienst in den beiden Gemeinde-Synagogen an ...
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