Has Abstract
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Das Reichsgesetz über die »Mietverhältnisse mit Juden« vom 30. April 1939 hob den Mieterschutz und die freie Wohnungswahl für Juden auf und schuf so die Voraussetzung, die jüdische Bevölkerung in bestimmten Stadtteilen ghettoisieren zu können.Nicht nur die Hamburger Gauleitung der NSDAP begriff die »Judenwohnungen« als Verfügungsmasse für Maßnahmen der Sozialpolitik, die städtebauliche Neugestaltung und später als Entschädigung für Ausgebombte. Der Jüdische Religionsverband (bzw. später die Bezirksstelle der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland) war bereits 1941 angewiesen worden, Wohnraum von »Volljuden« freizumachen. Die Betroffenen wurden vor allem in jüdische Wohnstifte, Alters- und Pflegeheime, später auch in das Gebäude des Jüdischen Krankenhauses ...
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