Has Abstract
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Die Niederlassung von Juden in Altona war zunächst auf die Erteilung eines Partikulargeleits gegründet, das Einzelnen oder kleinen Gruppen ausgestellt wurde. 1612 wurde den Altonaer Juden durch den Grafen von Schauenburg erstmals ein Generalprivileg erteilt, das ihnen Wohlverhalten und die Entrichtung der Steuern auferlegte und dafür Aufenthaltsrecht, Religionsausübung, Erwerbstätigkeit und landesherrlichen Schutz zusicherte.Zuwandernde Juden wurden jeweils durch Befehl an die gräflichen Beamten in das Privileg mit aufgenommen. Nach dem Übergang Altonas an Dänemark wurden die den hochdeutschen Juden erteilten Privilegien durch das Generalprivileg König Christians IV. von 1641 bestätigt und erweitert. Neben dem Recht auf Synagoge und Gottesdienst sowie eigenen ...
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