Has Abstract
|
Das Privileg vom 3. August 1619, mit dem Christian IV. die sefardischen Kaufleute ( Portugiesisch-Jüdische Gemeinden) aus Hamburg und Amsterdam mit ihren internationalen Handelsbeziehungen nach G. holte, garantierte den »Portugiesen« in G. freie Religionsausübung in ihren Häusern, Rechtsautonomie bei Streitigkeiten untereinander, Befreiung von Abgaben sowie uneingeschränkte Handelsfreiheit im dänischen Königreich.Amsterdamer und Hamburger Portugiesen betrieben in G. alsbald Zuckerraffinerien, Seifen- und Salzsiedereien sowie Ölmühlen, betätigten sich als Reeder und im Überseehandel, handelten mit Textilien und Tabak oder waren wie Moses Josua Henriques mit königlich-dänischem Privileg als Sklavenhändler in Guinea unterwegs. 1620 hatten sich schon 13 Portugiesen in G. niedergelassen, und nur ...
|
djh
|