Has Abstract
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Gest. 1825 in Bad HomburgSohn des Stadtlengsfelder und Fuldaer Rb. Salomon W., vom Friedberger Oberrb. Schmaje Feuchtwangen am 9. Juli 1813 als Unterrabbiner zur Vornahme von Trauungen in Bad Homburg zugelassen. Die eigenmächtige Entscheidung von Ritualfragen wird ihm durch den neuen Friedberger Oberrb. Feibesch Frankfurter 1821 verboten. Sein 1825 unternommener Versuch, mit Hilfe der landgräflichen Regierung ein eigenes Rt. zu errichten, scheitert am Widerstand der Gemeinde, die ihm die Qualifikation dazu absprach, „im Gegentheil ist bekannt, daß sein eigener Bruder, ein geschickter Rabbiner zu Fuld ihn für durchaus unfähig zu den Functionen eines Rabbiners erklärt hat“.
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bhr
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