Has Abstract
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Geb. 1765 in Alba Iulia (Karlsburg), Siebenbürgen,Gest. 20. Feb. 1835 in Krefeld, RheinprovinzSohn des Marcus und der Esther, Schüler der Talmudschulen in Preßburg (Meyer Barby), Frankfurt (Nath. Adler), Berlin und Prag, 1793 Hauslehrer in Bonn, lernt dort auf autodidaktischem Wege Latein und Griechisch, beschäftigt sich auch mit Philosophie, arabischer, chaldäischer und syrischer Sprachforschung. 1803 zweiter Rb. in Bonneiner Berufung zur Teilnahme am Sanhedrin in Paris (1806) kann er wegen eines Augenleidens nicht Folge leisten. Nach Wahl durch die Notabeln der Gemeinden des Dépt. Roër am 18. Mai 1809 Konsistorial-Oberrb. mit Sitz in Krefeldsein Rechtsstatus bleibt ihm nach der preußischen Besitzergreifung 1815 erhalten. Unter seinem modernistischen Nachfolger L. Ullmann sammeln sich die Orthodoxen abseits der bestehenden Begräbnisbruderschaft in einer eigenen Chewra Kaddischa, die zu C.s Gedenken den Namen Mah. aneh Yehudah führte.
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Divre ’Eväl Nachruf auf Ez. Landau, Offenbach 1793, 16 Bl. [Expl. JNUL 23-V-6657]Rede des Herrn Löb Carlburg, Grossrabbiners der Consistorial-Synagoge zu Crefeld, gehalten den 26ten May bey Einweihung gedachter Synagoge, Krefeld 1809, 8 SLe Grand-Rabbin à ses Co-religionaires, Plakat zur Einschärfung der Militärpflicht, frz./dt., 7. Mai 1810 [Expl. AN Paris, F 19, Nr. 1840, dort auch diverse andere Rundbriefe des Konsistoriums]. Zitat: „Wenn jeder Bürger zur Vertheidigung des Vaterlandes [...] beizutragen verpflichtet ist, wie viel mehr sind wir französischen Israeliten zur Erfüllung dieser heiligen Pflicht und zur Leistung dieses ehrenvollen Dienstes nicht verbunden, da der Staat, in welchem wir leben, uns, während man in anderen Staaten Europens noch immer über das Bürgerrecht unserer Glaubensbrüder heftig stritt, das glorreiche Prädikat französischer Bürger beilegte: der erhabene Imperator Napoleon der Einzige, dessen Unterthanen wir das Glück zu seyn haben, es seiner Größe nicht unwürdig hielt, das Wohl des in seinem Reiche zerstreueten Israels zu gründen, die freye Ausübung unserer väterlichen Religion zu gestatten, und die zum Gottesdienste erforderlichen Tempel zu schützen, lauter Wohlthaten, die unsere Nation seit den Zeiten der frommen Beherrscher Persiens, Cyrus und Darius, von keinem Monarchen erhalten oder nur erwarten konnte.“- ‘Aläh liTerufah, Gebet gegen die Cholera, Krefeld 1831, 2 S. [Expl. JNUL L 601]’Iggäräth Milh. ämäth H. ovah, Polemik gegen die von dem Reformrb. Joseph Friedländer in Brilon vorgeschlagene Abschaffung des zweiten Feiertages, Amsterdam 1833, 3 Bl. [Expl. JNUL 8-35-V-3749]Šaloš Yevavoth, drei Homilien als Gedenkrede auf den Düsseldorfer Landesrb. Juda-Löb Scheuer, am Ende die Homilie Seyag la-Perišuth, hrsg. v. Meijer Roest, Mainz 1886, 34 SNäfäš Dawid, Gedenkrede auf David Sinzheim, ediert in den Präliminarien zu Sinzheims Minh. ath ‘Ani, 1974, S. 33-38Zwei Approbationen, datiert Krefeld 1817, 1832; Löwenstein, Index, S. 107.
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